03.08.2020 news

Prämien für die Ausbildung

Bundesprogramm «Ausbildungsplätze sichern»

Holen Sie sich jetzt Ihre Förderung zur Ausbildung: Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung das Thema Nachwuchs mit 500 Millionen fördert und damit einen sehr wichtigen Beitrag zur Fach- und Führungskräftesicherung der Zukunft leistet. Wir haben Ihnen die Informationen noch einmal zusammengefasst und senden Sie Ihnen heute gerne zu.

Ohne unsere junge Generation, ohne die Innovations- und Leistungsbereitschaft junger Menschen, werden wir viele Zukunftsthemen nicht bewältigen können.

Welche Prämien gibt es?

  1. Ausbildungsprämie: 2.000 € für den Erhalt des Ausbildungsniveaus
    Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  2. Ausbildungsprämie plus: 3.000 € für die Erhöhung des Ausbildungsniveaus
    Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  3. Vermeidung von Kurzarbeit
    Unternehmen, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  4. Förderung von Auftrags- und Verbundausbildungen
    Details erarbeitet die Allianz für Aus- und Weiterbildung
  5. 3.000 € für die Übernahme von Auszubildenden
    Unternehmen, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beantragen. Dies sind solche mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt.

Voraussetzungen für die Ausbildungsprämie und die Ausbildungsprämie plus:

  • Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet.
  • Der Umsatz im April und Mai 2020 ist im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.

Alle Eckpunkte des Bundesprogramms «Ausbildungsplätze sichern» finden Sie unter bmbf.de.

Die jeweiligen Formulare zur Beantragung finden Sie unter arbeitsagentur.de.

 

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