Für einen Vertrag mit dem Teilnehmer gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der mediacampus frankfurt GmbH, Wilhelmshöher Straße 283, 60389 Frankfurt am Main.
Die AGB sind untergliedert in allgemeine Regelungen für sämtliche unserer Unterrichtsveranstaltungen (I.) sowie in besondere Zahlungs- und Teilnahmebedingungen für die Fachschule (II.) und Zahlungsbedingungen für den Seminarbereich (III.):
I. Allgemeine Regelungen
§ 1 Rücktritt; Stornierungskosten
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, wird der mediacampus für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden auf Seiten des mediacampus ersparte Aufwendungen und der anderweitige Einsatz seiner Leistungen berücksichtigt, deren Höhe sich nach dem Rücktrittstermin richtet:
Bei einem Rücktritt ab vier Wochen vor Modul-/Seminarbeginn berechnen wir 25 %, bei einem Rücktritt ab sieben Tage vor Modul-/Seminarbeginn 100 % der jeweiligen Modul-/Kursgebühr, sofern keine Person genannt wird, die ersatzweise teilnimmt. Stornierungen oder Kündigungen sind schriftlich einzureichen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim mediacampus.
Sollte ein Seminar aus wichtigem Grund wie der Erkrankung des Seminarleiters nicht stattfinden können, erhält der Teilnehmer rechtzeitig Nachricht. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird ihm ca. 10 Tage vor Seminarbeginn bescheid gegeben. Der mediacampus verpflichtet sich zur vollen Rückzahlung der Kursgebühr. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§ 2 Keine Rückzahlung bei Abbruch oder Schulverweis
Bricht ein Teilnehmer die Fachschule vorzeitig ab oder wird er wegen schuldhafter Pflichtverletzung von der Schule verwiesen, so hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung der anteiligen Lehrgangsgebühren.
§ 3 Nicht eingenommene Mahlzeiten
Eine Rückvergütung für nicht in der Mensa eingenommene Mahlzeiten wird nicht gewährt, dies gilt insbesondere für Wochenenden, die der Teilnehmer außerhalb der Schule verbringt
§ 4 Geltung der Hausordnung
Die Hausordnung https://www.mediacampus-frankfurt.de/typo3/#_msocom_1der mediacampus frankfurt GmbH ist Bestandteil des Vertrages und wird auf Wunsch umgehend zugesandt. Teilnehmer, deren Teilnahmebeitrag von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen wird, bekommen die Hausordnung mit der Anmeldebestätigung/dem Vertrag zur Kenntnissnahme ausgehändigt.
§ 5 Haftung
Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des mediacampus, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der mediacampus nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des mediacampus, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die mediacampus frankfurt GmbH haftet nicht für das Abhandenkommen von Geld, Wertsachen und anderen Gegenständen.
§ 6 Anwendbares Recht
Für Verträge zwischen dem Teilnehmer und dem mediacampus gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 7 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main.
II. Besondere Zahlungs- und Teilnahmebedingungen für die Fachschule
§ 1 Zahlung; Ausschluss von der Teilnahme bei Nichtzahlung; Mahn- und Inkassokosten
Die Teilnahmegebühr (Unterrichtsgebühr, Verpflegung, Unterkunft) für die Fortbildung der Fachschule ist sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Sofern die Teilnahmegebühr nicht fristgemäß eingegangen ist, ist der mediacampus berechtigt, den Teilnehmer von dem Besuch der Fortbildung auszuschließen. Bei Teilnehmern, deren Teilnahmebeitrag von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen wird, wird die Zahlung direkt zwischen dem mediacampus frankfurt und dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit geregelt.
§ 2 Verwaltungsgebühr bei Abbruch der Fortbildung
Bei Abbruch der Fortbildung durch den Teilnehmer wird eine Verwaltungsgebühr von 300 € fällig.
§ 3 Gebühren für gesonderte Prüfungen der IHK
Die Gebühren für die Ausbildereignungsprüfung und die Fachwirtprüfung werden gesondert (von der IHK Frankfurt am Main) in Rechnung gestellt.
§ 4 Absage der Fortbildung bei zu geringer Teilnehmerzahl
Die Fachschule behält sich das Recht vor, die Forbildung bis zu drei Monate vor Beginn der Fortbildung abzusagen, sofern nicht eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen erreicht wird oder andere schwerwiegende Gründe die Durchführung des Lehrgangs unmöglich machen (z.B. kurzfristige Erkrankung des Lehrpersonals). Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich entsprechend unterrichtet. Vom Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen unverzüglich zurückerstattet.
§ 5 Förderung nach AZAV
Teilnehmer, deren Teilnahmebeitrag von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen wird, haben ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis Maßnahmebeginn. Teilnehmer, deren Teilnahmebeitrag von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen wird, können aus einem wichtigen Grund (Arbeitsaufnahme, Wegfall der Förderung) die Maßnahme fristlos und kostenfrei kündigen.
III. Zahlungsbedingungen für den Seminarbereich
Die Teilnahmegebühr für Seminare muss spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars auf dem angegebenen Konto des mediacampus gutgeschrieben sein. Sofern die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht eingegangen ist, muss der Teilnehmer am Anreisetag die Zahlung schriftlich belegen können. Ist der Teilnehmer dazu nicht in der Lage, so muss er die Teilnahmegebühr am Anreisetag bar bezahlen. Andernfalls ist der mediacampus berechtigt, den Teilnehmer von dem Besuch des Lehrgangs oder Seminars auszuschließen.
(Stand: 25.05.2019)