Zur Prüfung bei der IHK ist zugelassen, wer:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis* oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis* oder
- mindestens 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis* oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis*.
* Als Grundlage zur Berechnung der Berufspraxis gilt der Zeitpunkt der Abschlussprüfung. Bei Fragen hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.